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WSVO, ENEV, Passivhäuser


1977 wurde die Wärmeschutzverordnung eingeführt, 1982 und 1995 verschärft. 2002 wurde diese durch die Energieeinsparverordnung abgelöst, und stetig angepasst, zuletzt 2013. Um den steigenden Energieverbrauch Einhalt zu gebieten werden die staatlichen Vorgaben zum Energiesparen auch weiterhin strenger werden. 2009 trat zusätzlich das Erneuerbare Energien Wärmegesetz in Kraft. Dieses hat die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärme- und Kälteerzeugung eingeführt.

Jedoch stellt sich die Frage, ob es in Zeiten von kontinuierlich steigenden Energiekosten sinnvoll ist, auf Vorgaben des Staates zu warten. Eine möglichst hohe Energieeffizienz bei niedrigen Kosten war schon immer unsere Vorgabe.

2010 begannen wir mit der Planung unseres ersten Passivhauses und die Erfahrungen, die wir bis jetzt sammeln konnten, überzeugen uns. Passivhäuser sparen Heizkosten und die Bewohner müssen auf nichts verzichten, im Gegenteil, die Wohnqualität steigt.

In vielen Fällen kann ein gutes KFW-Energieeffizienzhaus aus Kostengründen aber auch sinnvoller sein. Wir beraten Sie hier gerne unvoreingenommen, welcher Energiestandard zu Ihnen am besten passt.